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Aufstiegsqualifizierung zum/zur Veranstaltungsfachwirt /-in

Absolventen der Aufstiegsqualifizierung zum/zur Veranstaltungsfachwirt /-in gehören zur Führungs- und Managementebene der Veranstaltungswirtschaft.

 

Aufbauend auf der Berufsausbildung zum/zur Veranstaltungskaufmann /frau entwickeln Veranstaltungsfachwirte neuartige Veranstaltungskonzepte, beherrschen die Planung und Kalkulation und optimieren die wirtschaftliche Effizienz. Außerdem kommunizieren sie mit Kunden und Auftragnehmern, sind sicher im Einsatz der richtigen Marketinginstrumente, um die geplante Zielgruppe zu erreichen, beherrschen Fragen des Veranstaltungsrechts, der Vertragsgestaltung sowie das Organisations-Know-How, das den perfekten Ablauf einer Veranstaltung sichert und vor Ort steuert.

Der Abschluss zum Fachwirt entspricht im Deutschen Qualifikationsrahmen den Abschlüssen Bachelor bzw. Meister.

Starttermin  Teil 1. "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen": 06.05.2013

Starttermin  Teil 2. "Handlungsspezifische Qualifikationen": 11.11.2013

 

Unterrichtsablauf - berufsbegleitend

Die Qualifizierung zum Veranstaltungsfachwirt gliedert sich in zwei Teile über einen Gesamtzeitraum von 20 Monaten:

 

I. „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

Erstes Semester, 226 Unterrichtsstunden.


• Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaft
• Rechnungswesen
• Recht und Steuern
• Unternehmensführung
• Prüfungsvorbereitung Teil I -Tutorium

 

II. „Handlungsspezifische Qualifikationen

Zweites und drittes Semester, 426 Unterrichtsstunden


• Analyse von Märkten und Definieren von Marktchancen
• Konzipieren von Veranstaltungsprojekten
• Planen, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen
• Akquisition von Kunden sowie kundenorientierte Vermarktung von Veranstaltungen
• Führung und Zusammenarbeit
• Prüfungsvorbereitung Teil II - Tutorium


Der Unterricht unterteilt sich in 118 Abendseminare und Blockseminare (4 x je eine Woche Vollzeit). Die Prüfung zu beiden Unterrichtsteilen erfolgt durch die Industrieund Handelskammer zu Berlin.

Voraussetzungen und Gebühren

Voraussetzungen für die Aufstiegsqualifizierung zum Veranstaltungsfachwirt

Zur Zulassung zum Prüfungsteil I „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ benötigen Sie den Nachweis über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann /frau oder eine entsprechende, ggf. mehrjährige Berufspraxis.

 

Für den Prüfungsteil II „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen“ ist die erfolgreiche Ablegung des Prüfungsteils I „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ sowie eine mindestens einjährige Berufspraxis im Veranstaltungsbereich erforderlich ggf. mehrjährige Berufspraxis.

 

Die Prüfungszulassung erfolgt durch die zuständige Stelle der Industrie- und Handelskammer.

Gebühren für die Weiterbildung

Einmalige Aufnahmegebühr von € 80,-
Zahlung von 18 Monatsraten à € 178,-
Gesamtkosten € 3284,- zzgl. IHK Prüfungsgebühr
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Die Aufstiegsqualifizierung zum Veranstaltungsfachwirt kann für Arbeitnehmer über die Instrumente Bildungsprämie, Meister-BaföG oder durch den Bildungsscheck der Länder  gefördert werden.

 

Separate Buchung der Ausbildungsteile sowie Anerkennung als Bildungsurlaub möglich.

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